Wie schützt man Marken und Patente?
MARKEN
Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Zudem prägen Markenzeichen entscheidend das Bild eines Unternehmens, da sie aus Kundensicht für Qualität und Zuverlässigkeit bürgen. Für Unternehmen sind Marken eine wertvolle Ressource, die es zu schützen gilt.
Markenrechtsinhaber können einzelne oder mehrere natürliche Personen, Gesellschaften und Vereinigungen sein.
Die Schutzrechte für eine Marke entstehen durch ihren Gebrauch (Gebrauchsmarke); Durch eine Eintragung und Registrierung der Marke werden diese beträchtlich gestärkt (eingetragene Marke/Registermarke).
Durch die Hinterlegung einer Marke für Waren und/oder Dienstleistungen entsteht im Geltungsbereich derselben ein Ausschliesslichkeitsrecht.
Um in Italien Inhaber einer nationalen Marke zu werden, muss diese vom Unternehmen telematisch beim Italienischen Marken- und Patentamt (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi – UIBM) des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung hinterlegt werden.
Es empfiehlt sich jedoch im Vorfeld eine Markenrecherche durchzuführen, sodass Kollisionen mit bereits bestehenden Markenschutzrechten Dritter vermieden werden.
Die Hinterlegung und Registrierung der Marke verleiht dem Inhaber das vollständige und ausschliessliche Recht, die Marke direkt oder indirekt (über Lizenzen) für die Kennzeichnung der Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Die Registrierung ist 10 Jahre gültig und kann jeweils nach Ablauf der Geltungsfrist verlängert werden.
PATENTE
Patente für gewerbliche Erfindungen schützen technische Innovationen bzw. Produkte oder Herstellungsverfahren, die für ein bestimmtes technisches Problem eine neue, innovative und gewerblich anwendbare Lösung darstellen (Voraussetzungen für die Patentfähigkeit) und begründen damit ein Vermögensrecht.
Der italienische Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Erfinder (eine oder mehrere natürliche Personen), dem das unveräusserliche moralische Recht an der Erfindung zusteht, und dem Patentinhaber (üblicherweise ein Unternehmen), dem die wirtschaftlichen Rechte/Pflichten zustehen, die sich aus der Anmeldung und Nutzung des Patents ergeben, nachdem die Beziehung zum Erfinder geregelt ist.
Gemäss den mittlerweile weltweit gültigen internationalen Vereinbarungen ist ein Patent ein verbrieftes Recht, kraft dessen ein Staat dem Inhaber des Patents auf seinem Nationalgebiet ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für den patentierten Gegenstand einräumt.
Das Patentverfahren dauert in Italien üblicherweise circa 4 bis 5 Jahre, wobei der Wortlaut der Patentschrift 18 Monate ab dem Datum des Antrags geheim bleibt; lediglich ihr Titel wird veröffentlicht oder Dritten bekannt gegeben.
Die durch internationale Vereinbarungen geregelten Patentverfahren ermöglichen es, den Patentschutz – der territorial begrenzt ist – auf alle Länder der Welt auszuweiten. Die Ausweitung des Patentrechts muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die ab der Einreichung des ersten Antrags beginnt (Prioritätsdatum).
Die Schutzdauer eines Patents beträgt gewöhnlich 20 Jahre ab dem Hinterlegungsdatum des ersten Antrags.