Möchten Sie die steuerliche Behandlung bewerten können?

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Um die steuerliche Behandlung von Subjekten, die in Italien arbeiten, seien es Ortsansässige oder nicht zu verstehen, ist es nützlich zu wissen, dass die italienische Verfassung im Art. 53 festlegt, dass alle verpflichtet sind, entsprechend ihrer Steuerkraft, sich an den öffentlichen Ausgaben zu beteiligen. Letzteres kann direkt (auf Basis des Einkommens oder des Vermögens) oder indirekt (z.B. auf Basis des Konsums oder Wohlstandstransfers) erfolgen. Die verschiedenen Steuern in Italien basieren gerade auf diesen Voraussetzungen und unterscheiden deshalb zwischen direkten und indirekten Steuern.

Die direkten Steuern sind die, welche den größten Teil sowohl der Steuereinnahmen der Steuerbehörden und die steuerliche Belastung von in Italien Ansässigen, darunter auch viele Schweizer, ausmachen. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPEF), mit progressiven Steuersätzen von 23% bis 43%. Zu dieser Belastung kommen eventuell noch regionale und kommunale Forderungen hinzu. Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften (SPA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL), unterliegen der italienischen Körperschaftssteuer (IRES). Hier beträgt der aktuelle Steuersatz 27,5%, der jedoch durch das Stabilitätsgesetz des Jahres 2016 auf 24 % ab dem Jahre 2017 entsprechend der Steuerpolitik bezüglich der Senkung der steuerlichen Belastungen in Italien, gesenkt wurde. Unternehmer, entsprechend ihrer Aktivitäten, ob mehr oder weniger selbständig organisiert, unterliegen darüber hinaus einer Regionalsteuer auf Produktionstätigkeiten (IRAP) mit einem aktuellen Steuersatz von 3,9 %.

Die indirekten Steuern betreffend hat die Mehrwertsteuer (IVA) besondere Auswirkung. Diese Steuer erhöht die Preise für die Endverbraucher bis zu 22 % und schafft eine Reihe von bürokratischen Maßnahmen, die von den Firmen zu erledigen sind und es erforderlich machen, sich einem qualifizierten Steuerberater anzuvertrauen. Neben anderen wichtigen indirekten Steuern, ist noch die Eintragungssteuer zu nennen. Diese Gebühren fallen in der Regel bei Wohlstandstransfers, zum Beispiel beim An- und Verkauf von Immobilien an. Mit SWITADVICE, einem schweizerischen Instrument, kann die steuerliche Behandlung in Italien, hinsichtlich eines Arbeitswechsels, der Öffnung eines Geschäftslokales oder eines Zweitsitzes der eigenen Firma beurteilt werden. Über diesen Leitfaden erhalten Sie eine adäquate spezifische Beratung bezüglich der vorher angesprochenen Fragen, sowie über alle anderen Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

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Die Schweiz hat ein interessantes Steuersystem. Seine Gesamtsteuerbelastung ist moderat im Vergleich zu anderen hochentwickelten Industrieländern; zudem spiegelt das Steuersystem die Föderale Struktur des Landes, dass aus 26 Kantonen besteht; nach der Bundesverfassung, jeder Kanton darf eigenständig Steuern erheben ausser die Steuern, die vom Bund erhoben werden. Diese Föderalistische  Struktur spiegelt sich auch in der Besteuerung: Bund, Kantone und Gemeinde dürfen eigenständig Steuern erheben.

Auf Bundesebene beträgt die Gewinnsteuer für Juristische Personen, Gesellschaften und Genossenschaften einheitlich 8.5%; dank der Steuerharmonisierung zwischen Kantonen und Gemeinde, die meisten der Steuervorschriften sind gleich oder sehr ähnlich der Bundesbestimmungen (wie z.b. die Einschränkung der Anteile und/oder  der Abzug der rückständigen Verlust ).

Die Gesetzgebung in der Schweiz sieht für Juristischen Personen volle Absetzbarkeit der Gewinnsteuern, das führt zu einer tieferen Steuerbelastung, bei gleichen Steuersatz, im Gegensatz zum italienischen Steuersystem, welches diese Belastung nicht erlaubt. In bestimmten Kantonen ist es vorgesehen eine wichtige Konzession für die Entwicklung eines Projektes für Internationale Unternehmen zu gewähren, diese haben das Recht auf eine direkte Steuererleichterungen in höchstens 10 Jahren, in diesem Zeitraum ist jedoch die Schaffung  einer gewissen Anzahl von Arbeitsplätzen erforderlich.

Ausländische Gesellschaften unterliegen lediglich der Gewinnsteuer in der Schweiz, wenn sie Teilhaber an Geschäftsbetrieben in der Schweiz sind oder Betriebsstätten oder Immobilien in der Schweiz unterhalten. Um den Effekt einer Doppelbesteuerung in der Schweiz und im Ausland möglichst gering zu halten, hat die Schweiz Steuerabkommen in Bezug auf direkte Einkommenssteuern mit allen wichtigen Industrienationen und vielen anderen Ländern geschlossen.

Massgeblich für die Berechnung der Gewinnsteuern ist grundsätzlich der Gewinn der Gesellschaft (von Bund, Kantonen und Gemeinde erhoben) , für die Berechnung der Kapitalsteuern das Nettoeigenkapital der Gesellschaft (von Kantonen und Gemeinden erhoben); die Steuersätze dieser letzten Kapitalsteuern  gehen von 0.15% jährlich  vom Nettoeigenkapital aus.

Das Verhältnis zwischen Steuerzahler und den Steuerbehörden in der Schweiz ist kooperativ und konstruktiv und ist nie herrisch oder machthaberisch, dies ist in den Nachbarländern nicht der Fall.

Wie die Juristischen Personen unterliegen auch die Privatpersonen der Bundessteuer sowie der Kantons/Gemeindesteuer. Die direkten Bundessteuern sind bei den natürlichen Personen üblicherweise progressiv und haben einen Spitzensteuersatz bis zu 11.5% Die Kantone können ihre Steuersätze selbst festlegen. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Gesamteinkommen und des Familienstandes. Die Gemeinden erheben eine Gemeindesteuer, indem sie einen Steuerfuss in Prozent festlegen, der auf die Höhe der Staatssteuer des jeweiligen Kantons bezogen ist.

Die Mehrwertsteuer mit einen Satz zu 8% ist die niedrigste in Europa. Alltägliche Güter wie  Nahrungsmittel haben einen Satz zu 2.5%. Bildung (Schule) und Medizinische Versorgungen (Ärzte ,Spitäler usw.) sind vom Satz befreit. Die Liste der Bedingungen, welche das Unternehmen erfüllen muss um Mehrwertsteuerfrei zu sein, wird von der Konföderation veröffentlicht und schwankt zwischen mehreren Parametern, unter anderem  Umsatz und Tätigkeitsbereich des Unternehmens.