PATENTE
Definition und Eigenschaften
Ein Patent ist ein exklusives Schutzrecht, aufgrund dessen der Staat dem Antragsteller ein exklusives, zeitbegrenztes Monopol auf die Nutzungsrechte der Erfindung, inklusiv der Produktion, dem Vertrieb oder dem Import des patentierten Gegenstands oder im Falle eines Verfahrenspatentes der Implementierung des Verfahrens erteilt.
Eine Erfindung ist eine neue und innovative Lösung für ein technisches Problem. Damit man von einer Erfindung sprechen kann, müssen die Eigenschaften der Neuheit (die Erfindung darf in keiner Art und Weise zum Stand der Technik gehören), der Erfindungshöhe (keine Selbstverständlichkeit für einen durchschnittlichen Experten der Branche darstellen) der gewerblichen Anwendbarkeit und Erlaubtheit (nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen).
Zur Patentierung ist es notwendig, dass die Erfindung so klar, ausführlich und ausreichend beschrieben wird, dass ein Fachmann der Branche sie implementieren kann.
Wer kann Patentinhaber sein?
Der Erfinder ist die natürliche Person, der sich die Erfindung ausgedacht hat, während der Antragsteller die natürliche oder juristische Person ist, die den Antrag gestellt hat. Diese stimmen oft nicht überein. Der Erfinder hat nur das moralische Recht als solcher anerkannt zu werden, während der Antragsteller die Rechte auf die wirtschaftliche Nutzung inne hat. Im Falle von Erfindungen von Angestellten oder von Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages entstanden sind, geht die Patentinhaberschaft vom Erfinder auf einen vom Erfinder zu unterscheidenden Antragsteller über. Im ersten Fall, ist das gültig, wenn im Einstellungsvertrag die erfinderische Tätigkeit vorgesehen ist und zu diesem Zweck vergütet wird, ansonsten steht dem erfinderischen Mitarbeiter eine angemessene Prämie zu.
Wie und wo erhält man ein Patent?
Um ein Patent zu erhalten, muss man einen entsprechenden Antrag, den man auch online einreichen kann, bei der Handelskammer oder direkt beim Italienischen Patent- und Markenschutzamt stellen.
Der Antrag muss eine komplette Beschreibung der Erfindung, die Ansprüche und die Zeichnungen, falls diese zu dem Verständnis der Erfindung beitragen, enthalten.
Die Anmeldung ist mit einer Anmeldungsgebühr verbunden. Wenn mehr als 10 Ansprüche aufgeführt werden, fällt auch eine Zusatzgebühr an.
In der Regel umfassen die verschiedenen Phasen eines Patentantrags: eine erste formelle Prüfung, die zur Zuerkennung eines Datums der Patentanmeldung erforderlich ist; die Ausarbeitung eines Forschungsberichts, der Zugang für das Publikum 18 Monate nach der Hinterlegung des Patentantrags; die Hinterlegung von Beurteilungen über das Ergebnis des Forschungsberichts mit der Möglichkeit der Änderung des Patentanspruchs; die Gewährung, wenn das Ergebnis der wesentlichen Prüfung positiv ist oder die Ablehnung des Antrags im gegenteiligen Fall.
Warum ein Patent anmelden?
Die wichtigsten Gründe sind: der Erwerb einer auf dem Markt beherrschenden Position gegenüber der Mitbewerbern, die Profitsteigerung und die Steigerung der aus Investitionen in Forschung und Entwicklung resultierenden Einnahmen, die Unterscheidung und die Profitsteigerung, die von der Lizenzvergabe und der Patentüberlassung herstammen, ein vereinfachter Zugang zu Technologien durch ‚cross licensing‘, der Zugang zu neuen Märkten, die Senkung der Fälschungsrisiken, eine bessere Sichtbarkeit, um finanzierungsbereite Investoren zu gewinnen, die Verfügbarkeit eines wirksamen Mittels zur Bekämpfung von Fälschungen, die Verbesserung des Firmenimages.
Wie lange währt die Schutzdauer?
Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab dem Datum des Patentantrages, unter der Bedingung, dass die jährliche Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Exklusivrechts regelmäßig entrichtet wird.
Nichtigkeit
Ein Patent kann als nichtig erklärt werden, wenn es mindestens eine der Eigenschaften der Neuheit, der Erfindungshöhe und der gewerblichen Anwendbarkeit nicht vorweisen kann. Unter den nicht patentierbaren Erfindungen wegen der fehlenden gewerblichen Anwendbarkeit gehören: wissenschaftliche Erfindungen, Methoden um Geschäfte zu machen, Computerprogramme als solche, chirurgische, therapeutische Körperbehandlungsmethoden für Mensch und Tier und Diagnosemethoden für den menschlichen oder tierischen Körper.
Des Weiteren kann ein Patent als nichtig erklärt werden, wenn die Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt; wenn die Erfindung nicht ausreichend klar und ausführlich beschrieben ist, um einem Fachmann zu erlauben, diese durchzuführen; wenn das Patentobjekt, d.h. der Schutzbereich, unzulässig erweitert wurde; oder wenn der Patentinhaber kein Recht hatte dieses zu erlangen und der dazu Berechtigte, von seinem Recht Gebrauch gemacht hatte, die Nichtigkeitsklage einzureichen.
Wie vermarktet man die patentierte Technologie?
Der Inhaber des Exklusivrechts kann die patentierte Erfindung direkt vermarkten, oder er kann Dritten das Patent überlassen, oder er kann es Dritten als exklusive oder nicht exklusive Lizenz übergeben, oder er kann eine joint venture oder andere strategische Bündnisse mit Firmen, die Ergänzungsgüter liefern, schließen.
GEBRAUCHSMUSTER
Einige Arten von verbessernden Erfindungen oder solche, die kleine Veränderungen an bereits bestehende Produkten hinzufügen, können als Gebrauchsmuster geschützt werden, deren Gegenstand laut Definition ein neues Modell ist, das in der Lage ist, folgende Merkmale zu liefern: besondere Wirksamkeit oder Bequemlichkeit in der Anwendung oder dem Gebrauch von Maschinen oder Teilen davon; Instrumente, Werkzeuge oder im allgemeinen Gebrauchsobjekte, wie neue Modelle, bestehend aus besonderen Formen, Anordnungen, Gestaltungen und Kombinationen von Teilen.
Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch vom Patent für eine Erfindung, dass weder eine Recherche zum Zeitlang noch eine Prüfung in der Sache vorgesehen ist; wegen der Dauer, die 10 Jahre beträgt; und wegen der Verlängerungsmodalitäten – die eine Vorauszahlung für die nächsten 5 Jahren vorsehen, da die Erhaltungsgebühr für die ersten 5 Jahren in der Anmeldungsgebühr inbegriffen ist. Was die Inhaberschaft, die Anmeldungsmodalitäten, die Nichtigkeit, die Vermarktungs-modalitäten und die Gründe der Anmeldung betrifft, kann man sich, auf das was für Patente gesagt wurde, beziehen.
Wie überwacht man ein Patent?
Bei der Zollbehörde kann ein Antrag auf Hilfestellung eingereicht werden, um das Festhalten von Waren zu beantragen, die im Verdacht stehen, die Patente zu verletzen, deren Inhaber ein Unternehmen ist.
Der Antrag auf zollamtliche Überwachung muss eine Reihe von Informationen enthalten, die für das zuständige Personal von Nutzen sind, um das gefälschte Produkt zu erkennen, und zwar unter anderem:
• die Beschreibung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, die geschützt werden sollen;
• der Beweis für die Inhaberschaft der oben genannten Rechte seitens des Antragstellers;
• eventuelle Informationen in Bezug auf Fälschungsepisoden mit Angabe der Modalitäten, mit denen die Fälschung umgesetzt wird.
Wenn der Zoll als gefälscht verdächtigte Ware abfängt, stellt sie deren Zollabfertigung ein, informiert die im Antrag auf zollamtliche Überwachung genannte administrative Kontaktperson über die Einstellung der Verzollung und erteilt die Informationen, die notwendig sind, um die Art der Ware zu beurteilen und innerhalb einer Frist von 10 Tagen (bei Vorliegen berechtigter Gründe auf weitere 10 Tage verlängerbar) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beschlagnahme und Zerstörung der Ware zu erwirken.
Außer auf Antrag der betroffenen Partei kann die zollamtliche Überwachung auch von Amts wegen in die Wege geleitet werden. Wenn der Zoll Waren festhält, die seines Erachtens ein Patent verletzen, informiert er den Inhaber des mutmaßlich verletzten Rechtes und dieser kann innerhalb von 3 Tagen die Aktivierung der zollamtlichen Überwachung beantragen, um die vorgesehenen Verfahren geltend zu machen und den Schutz seiner Rechte zu erwirken.
Herausgegeben von: Ufficio Brevetti Rapisardi
Aktualisiert am: 7/03/2013
















