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Der Arbeitsmarkt in Italien

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DER ARBEITSMARKT IN ITALIEN

In den letzten zehn Jahren wurde das italienische Gesetz mehrmals verändert, mit dem Ziel eine größere Flexibilität des Arbeitsmarktes herbeizuführen und dadurch die Attraktivität für ausländische Investoren zu erhöhen. Eine der wichtigsten Änderungen, die die Arbeitsrechtsordnung erfahren hat, ist das Dekret Nr. 276/2003, das merkbare Änderungen der Einstellungsregeln eingeführt hat und damit die Flexibilität bei Eintritt in den Arbeitsmarkt erheblich erhöht hat.
Seit seinem Erscheinen folgten mehrere kleinere Reformen, die viele Vertragsarten betrafen, mit dem Ziel den Betrieben zu erlauben, konjunkturellen Phänomenen und/oder Phasen von wechselnder Nachfrage, die typisch sind für die globale Wirtschaft, nachzukommen.

In Anbetracht der heutigen Wirtschaftskrise sind die so genannten sozialen Federungssysteme wie zum Beispiel die Lohnausgleichskasse für besondere Einnahmen und die Solidaritätsverträge gestärkt worden, ebenso wurden verschiedene Formen der Förderung zur Einstellung von Arbeitnehmern in benachteiligter Situation - wie Langzeitarbeitslosigkeit oder besondere Altersgruppe - eingeführt.

Die von der Regierung gewährten Förderungen bestehen in der Regel in einer Steuerentlastung oder in der Möglichkeit die Dauer des Arbeitsvertrages zu bestimmen.

Die oben beschriebenen Regeln werden bei allen Arbeitnehmern, die ihren regelmäßigen Wohnsitz in Italien haben, angewendet.

Arbeitnehmer aus nicht EU-Ländern genießen die gleichen Rechte wir EU-Arbeitnehmer unter der Voraussetzung, dass sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Behörde besitzen.Schweizer Bürger, sowie EU-Bürger, haben das Recht sich in Italien und in jedem anderen Land der Europäischen Union aufzuhalten und dort einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, da eine einfache Meldung beim Einwohnermeldeamt ausreicht. Wenn ihre Arbeitsverpflichtung die Dauer von drei Monaten nicht übersteigt, ist eine solche Vorgehensweise in der Regel nicht notwendig.

Arbeitsregelung

Schon in Artikel 1 der Verfassung der italienischen Republik wird mit der Aussage „Italien ist eine auf Arbeit gegründete, demokratische Republik" das Arbeitsprinzip als Angelpunkt der politischen und institutionellen Ausrichtung der Republik bekräftigt. Das lässt auf die unauflösliche Verbindung der kompletten Gesetzesregelung mit dem sozialen Engagement schließen.

Die Arbeitsordnung sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses von der Vertragsunterzeichnung des Individualvertrages bis zur Kündigung des selben, geschützt ist. Sie schließt auch Fürsorge-, Versicherungs- und Gesundheitsaspekte sowohl über Privatangelegenheiten der Vertragsparteien als auch über kollektive Angelegenheiten durch Verhandlungen im nationalen und regionalen Gebiet sowie auf der Ebene jedes einzelnen Betriebes/jeder einzelnen Produktiveinheit nicht aus.

Arbeitsverhältnisse werden nicht nur von den oben genannten Verfassungsprinzipien geregelt. Das Zivilgesetzbuch (fünftes Buch, Artikel 2060 bis 2246) und das Arbeitnehmergrundgesetz (Gesetz vom 20.5.1970 Nr. 300) – so wie die spezielle Gesetzgebung - regeln in detaillierter und komplexer Art und Weise das Verhältnis zwischen dem abhängigen Arbeitnehmer bzw. dem Freischaffenden und dem Arbeitgeber. Sogar Arbeitsverhältnisse von Selbstständigen sind so geregelt, dass zweideutige Situationen und eventuelle Übergriffe seitens der Unternehmen vermieden werden können.

Die Komplexität der Regeln im Bereich des Arbeitsrechtes hat dazu geführt, dass dieses Gebiet von den anderen Zivilnormen getrennt wurde, mit der Bildung einer eigenen Abteilung des Gerichtes, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und folglich in der Lage ist, über Arbeitsangelegenheiten kompetent und eingehend zu urteilen.

Um ihre Durchführung zu gewährleisten, sind zusätzlich zur Initiative jedes einzelnen Arbeitnehmers, der eine Berufsklage beim Arbeitsrichter einreichen kann, Kontrollbesuche vorgesehen, die von Regierungsbehörden wie INPS oder INAIL durchgeführt werden und die spezielle Sanktionen auferlegen können.


Herausgegeben von: Rödl & Partner
Aktualisiert am: 24-5-2011