Definition und Eigenschaften
Eine Marke ist ein beliebiges Kennzeichen, das geeignet ist Produkte und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Es können daher Marken sein: Wörter (einbegriffen Personennamen), Zeichnungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, Formen des Produkts oder seiner Verpackung, Kombinationen und Farbtöne.
Die Eigenschaften einer Marke sind:
• die Neuheit (sie darf nicht gleich oder ähnlich sein zu anderen, vorher bereits existierenden Marken, die von Dritten eingetragen wurden, um gleiche oder ähnliche Produkte und/oder Dienstleistungen zu unterscheiden);
• die Unterscheidungsfähigkeit (sie muss in der Lage sein, Produkte und/oder Dienstleistungen des Eigentümers von denen anderer Subjekte zu unterscheiden);
• die Erlaubtheit (sie darf nicht gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und darf den Verbraucher über die Herkunft und die Natur der Produkte und/oder der Dienstleistungen nicht täuschen).
Wer kann Markeninhaber sein?
Natürliche Personen, Gesellschaften und Verbände können Inhaber einer Marke sein; die Marke kann gleichzeitig auch auf den Namen mehrerer natürlichen Personen, Gesellschaften und Verbände eingetragen sein.
Wie erlangt man den Schutz einer Marke?
Den Schutz einer Marke erhält man durch den Gebrauch der Marke selbst (de facto Marke); dieser Schutz wird von ihrer Anmeldung und späterer Eintragung erheblich gestärkt (angemeldete/registrierte Marke).
Wo wird die Marke angemeldet?
Die Marke wird bei den zuständigen Behörden angemeldet. In Italien ist es möglich, die Eintragung bei den Handelskammern zu beantragen, während in der Schweiz die Eintragung beim Föderalen Büro in Bern erfolgt.
Auch internationale Marken, deren Rechte auf bis zu 80 Länder ausgedehnt werden können, werden in Italien bei den Handelskammern (wenn der Inhaber Italiener ist) und in der Schweiz beim Föderalen Büro in Bern (wenn der Inhaber Schweizer ist) angemeldet.
EU-Marken, deren Rechte in allen 27 Ländern der Europäischen Union gelten, werden beim Harmonisierungsamt des Binnenmarktes (UAMI) mit Sitz in Alicante (Spanien) angemeldet.
Eintragungen im Ausland müssen bei den zuständigen Behörden vor Ort erfolgen, in der Regel mit Hilfe eines lokalen Mittelsmannes.
Warum wird eine Marke geschützt?
Die Anmeldung und die spätere Eintragung erteilen dem Inhaber die komplette Zugänglichkeit, die Marke für die von ihm beanspruchte Produkte/ Dienstleistungen exklusiv, direkt oder indirekt (Lizenzen) zu benutzen.
Aufgrund der Inhaberrechte einer Marke ist es möglich, behördliche und rechtliche Schritte gegen den unrechtmäßigen Gebrauch, von identischen oder ähnlichen Marken seitens Dritter, in Bezug auf gleiche oder gleichartige Produkte/Dienstleistungen, einzugehen.
Welcher Territorialschutz?
Die Anmeldung einer Marke erteilt exklusive Rechte in Bezug auf die beanspruchten Produkte und/oder Dienstleistungen, beschränkt auf das Territorium, wo die Marke selbst angemeldet wurde.
Territorien, in denen es ratsam ist, die Marke schützen zu lassen, sind: wo die Firma den Sitz hat, wo man produziert oder produzieren lässt, wo man verkauft, potentielle zukünftige Absatzmärkte, sowie Länder, aus denen man Fälschungen erwartet.
Für welche Produkte/Dienstleistungen muss man den Schutz beantragen?
Alle existierenden Produkte/Dienstleistungen sind in Bezug auf die Waren in 45 Klassen eingeteilt (Nizza Klassifikation).
Es ist erforderlich, die entsprechende Klasse oder die entsprechenden Klassen, die man schützen möchte, vorab auszuwählen; es ist ratsam nicht nur die momentan interessanten Produkte/Dienstleistungen, zu schützen, sondern auch eventuelle Produkte/Dienstleistungen von zukünftigem Interesse bzw. die, die man ohnehin später schützen möchte.
Die Gebühren für die Anmeldung werden auf der Basis der Anzahl der Klassen von Produkten/Dienstleistungen, die man schützen lassen möchte, errechnet (bei Anmeldung in der Schweiz ist es möglich, bis zu 3 Klassen von Produkten/ Dienstleistungen ohne Zusatzkosten schützen zu lassen).
Es gibt Länder, in denen es möglich ist, bei der Anmeldung nur eine einzige Klasse von Produkten/Dienstleistungen schützen zu lassen (die so genannten Ein klasse-Länder); wenn man beabsichtigt, mehrere Klassen schützen zu lassen, ist es in diesen Ländern erforderlich, mehrere Anmeldungen vorzunehmen.
Was folgt der Anmeldung?
Nach dem Erhalt der Rechte auf ein Markenzeichen, ist es ratsam, einen entsprechenden Überwachungsservice einzuschalten, um die eventuelle Anmeldung gleicher oder ähnlicher Marken seitens Dritter festzustellen, um gleiche oder ähnliche Produkte und/oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, und demzufolge um entsprechende Schritte zum Schutz der eigenen Rechte einzuleiten. Die Überwachung hat noch mehr an Bedeutung gewonnen, seitdem auch in Italien die Eintragung in das Register der Einsprüche möglich ist.
Recherche zum Zeitlang
Wenn man eine Marke anmeldet, muss von Mal zu Mal unter den verschiedenen – verbalen, bildlichen, komplexen – Möglichkeiten gewählt werden, auf der Basis der speziellen Anforderungen. Es ist allerdings ratsam, Recherchen zum Zeitlang anzustreben, um - so gut wie möglich - Interferenzen mit vorzeitigen Rechten zu vermeiden.
Wie lange währt die Schutzdauer?
In Italien, in der Schweiz und in vielen anderen Ländern der Welt beträgt die Schutzdauer für die Marke 10 Jahre (erneuerbar); es gibt Länder, in denen die Dauer unterschiedlich lang sein kann.
Wie überträgt man eine Marke?
Die Rechte auf eine Marke können ganz oder teilweise (nur für bestimmte Territorien oder bestimmte Produkte/Dienst-leistungen) übertragen werden; die Übertragung muss bei den zuständigen Behörden registriert werden.
Wie überwacht man eine Marke?
Bei der Zollbehörde kann ein Antrag auf Hilfestellung eingereicht werden, um das Festhalten von Waren zu beantragen, die im Verdacht stehen, die Marken zu verletzen, deren Inhaber ein Unternehmen ist.
Der Antrag auf zollamtliche Überwachung muss eine Reihe von Informationen enthalten, die für das zuständige Personal von Nutzen sind, um das gefälschte Produkt zu erkennen, und zwar unter anderem:
• die Beschreibung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, die geschützt werden sollen;
• der Beweis für die Inhaberschaft der oben genannten Rechte seitens des Antragstellers;
• eventuelle Informationen in Bezug auf Fälschungsepisoden mit Angabe der Modalitäten, mit denen die Fälschung umgesetzt wird.
Wenn der Zoll als gefälscht verdächtigte Ware abfängt, stellt sie deren Zollabfertigung ein, informiert die im Antrag auf zollamtliche Überwachung genannte administrative Kontaktperson über die Einstellung der Verzollung und erteilt die Informationen, die notwendig sind, um die Art der Ware zu beurteilen und innerhalb einer Frist von 10 Tagen (bei Vorliegen berechtigter Gründe auf weitere 10 Tage verlängerbar) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beschlagnahme und Zerstörung der Ware zu erwirken.
Außer auf Antrag der betroffenen Partei kann die zollamtliche Überwachung auch von Amts wegen in die Wege geleitet werden. Wenn der Zoll Waren festhält, die seines Erachtens eine Marke verletzen, informiert er den Inhaber des mutmaßlich verletzten Rechtes und dieser kann innerhalb von 3 Tagen die Aktivierung der zollamtlichen Überwachung beantragen, um die vorgesehenen Verfahren geltend zu machen und den Schutz seiner Rechte zu erwirken.
Herausgegeben von: Ufficio Brevetti Rapisardi
Aktualisiert am: 7/03/2013
















