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DER STRASSENTRANSPORTVERTRAG

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DER STRASSENTRANSPORTVERTRAG

Der Fracht- bzw. Transportvertrag ist der Vertrag, durch den sich der Transportunternehmer gegen Entgelt verpflichtet, Personen oder Güter von einem Ort an einen anderen zu befördern. Der Transport- bzw. Frachtgegenstand ist ein materielles Gut oder eine Person, wobei die jeweilige Verantwortung dem Transportunternehmer obliegt.
Beim Personentransport ist der Transportunternehmer sowohl für die Verzögerung oder die Nichteinhaltung, als auch für die Schäden verantwortlich, von denen die Reisenden möglicherweise betroffen sind, bzw. für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die diese mit sich führen (es sei denn, er weist nach, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Schaden ergriffen hat). Beim Gütertransport ist der Frachtführer für den Schutz und daher den Verlust und die Beschädigung der zu transportierenden Güter bis zur Übergabe an den Empfänger verantwortlich. Zur Enthebung von dieser Verantwortung muss der Transportunternehmer nachweisen, dass der Schaden durch äußere Umstände bedingt ist und dass er nicht auf ein fahrlässiges Verhalten seinerseits zurückzuführen ist (zufallsbedingt, fehlerhafte Gegenstände oder Verpackung, Umstände im Zusammenhang mit dem Absender oder dem Adressaten). Sonderregelungen sind für den Luft-, Eisenbahn- und Seeverkehr vorgesehen.

 


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