SWITADVICE

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

DIE INDIREKTEN STEUERN

E-Mail Drucken PDF

DIE INDIREKTEN STEUERN

 

Die indirekten Steuern werden bei Konsum von Gütern und Leistungen und bei Vermögensübertragungen berechnet.

Mehrwertsteuer

Die Besteuerung des Konsums erfolgt im Wesentlichen durch die Mehrwertsteuer (MwSt.).

Die Mehrwertsteuer wird berechnet bei:

Bei der Berechnung der Mehrwertsteuer fallen neben der Steuer selbst einige Formalitäten an, wie die Ausstellung der Rechnung, die Eintragung ins MwSt.-Register und die MwSt.-Erklärung.

Fehlt eine der oben genannten Voraussetzungen, so fällt die Operation aus dem Anwendungsbereich und wird von der Steuer befreit.

Die Operationen können somit wie folgt unterteilt werden:

1. Operationen, die in den Anwendungsbereich der Steuer fallen und somit allen für diese Steuer bestimmten Formalitäten unterliegen; sie werden unterteilt werden:

a. steuerpflichtige Operationen
b. nicht steuerpflichtige Operationen
c. steuerbefreite Operationen

2. Operationen, die vom Anwendungsbereich der Steuer und somit von allen dafür anfallenden Formalitäten befreit sind; sie werden unterteilt in:

a. nicht steuerpflichtige Operationen wegen fehlender Voraussetzungen
b. nicht steuerpflichtige Operationen gemäß gesetzlichen Vorschriften

Die Steuer wird auf der Grundlage des so genannten Mechanismus des "Abzugs einer Steuer von einer anderen Steuer" berechnet. Dabei betrifft die Steuer nur den Endverbraucher einer Ware oder einer Dienstleistung, der aber bei den einzelnen Zwischenschritten der Handelnden eine neutrale Position einnimmt.

Im Allgemeinen wird die Steuer auf die vertraglich festgelegten Werte berechnet, d.h. auf den Betrag der vertraglich für Güter oder Leistungen vereinbart wurde, oder auf den Marktwert der Ware oder Dienstleistung falls der entsprechende Betrag nicht festgelegt oder durch Tausch mit anderen Gütern oder Leistungen ersetzt wurde.

Der Steuersatz wird proportional festgelegt und variiert je nach Art der Ware oder Dienstleistung. Dadurch werden bestimmte Konsumgüter gegenüber anderen begünstigt. Für die meisten Operationen beträgt der normale MwSt.-Satz 20%, während die Steuersätze für andere gesetzliche festgelegte Operationen niedriger sind und 10% oder 4% betragen.

Die monatlich, quartalsweise oder jährlich zu zahlende Steuer muss in einer eigens erarbeiteten MwSt.-Erklärung erfasst werden, die den Behörden bis zum Oktober des Jahres vorgelegt wird, das dem Berechnungszeitraum folgt.

Die Registersteuer

Die Besteuerung von Vermögensübertragungen erfolgt im Wesentlichen durch die Registersteuer.

Die Registersteuer wird bei beurkundeten Operationen mit Vermögensinhalt erhoben, die:

  • in Italien abgeschlossen wurden;
  • im Ausland abgeschlossen wurden:
    • wenn sie Übertragung von Eigentum, anderen Grundpfandrechten oder eine Unternehmensübertragung in Italien betreffen;
    • bei der Ausübung von gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeiten von ausländischen Einrichtungen fällt diese Steuer in Italien an.

Die Registersteuer wird zum Zeitpunkt der Eintragung der Urkunden bei den entsprechenden Ämtern der öffentlichen Verwaltung bezahlt. Die Eintragung kann gesetzlich verpflichtend oder freiwillig sein:

  • gesetzlich verpflichtende Eintragung: sie muss binnen einer festen Frist ab dem Datum der Operation oder zum Zeitpunkt der Operation selbst erfolgen.
  • freiwillige Eintragung: sie kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen, wenn das Bestehen der Urkunde „abgesichert“ werden soll.

Die Vertragspartner, ihre Vertreter oder Notare sind zur Eintragung der von ihnen abgefassten Urkunde verpflichtet.

Die Steuer ist je nach Urkunde entweder festgelegt, d.h. sie beträgt 168,00 Euro oder sie ist variabel und proportional (zwischen 0,050% und 15% ca.) und wird auf den Wert des Guts oder des Rechts ab dem Datum der Urkunde erhoben. Die Registersteuer ersetzt die Mehrwertsteuer, d.h. dass bei Berechnung der MwSt. keine Registersteuer erhoben wird und umgekehrt.

Stempelgebühr

Im Rahmen der Besteuerung von Vermögensübertragungen existiert neben der Registersteuer auch die Stempelgebühr.

Die Stempelgebühr betrifft di schriftlichen Urkunden, die in einer entsprechenden Liste, der sog. "Tariffa" (Gebührenliste) gesetzlich detailliert festgelegt werden.

Die Stempelgebühr wird je nach beurkundeter Operation zu folgendem Zeitpunkt bezahlt:

  • entweder zum Zeitpunkt der Abfassung der Urkunde, bzw. "sofort";
  • oder zum Zeitpunkt des "Gebrauchs" der Urkunde, bzw. "bei eventuellem Gebrauch".

Zur Zahlung der Steuer verpflichtet sind die natürlichen oder juristischen Personen, die die Urkunde ausstellen, oder falls diese fehlen, der Empfänger bzw. Nutzer der Urkunde. Die Gebühr beläuft sich auf einen geringen Betrag für die einzelne Urkunde und ist je nach Urkunde entweder festgelegt oder proportional und dann in jedem Fall variabel. Normalerweise "ersetzt" die Stempelgebühr die Mehrwertsteuer, d.h. dass bei Berechnung der MwSt. keine Stempelgebühr erhoben wird und umgekehrt.

 


Verkauf von Gütern und bei Dienstleistungen Up


Objektive Voraussetzung


 


Operationen auf italienischem Staatsgebiet Up

Territoriale Voraussetzung


 


im Rahmen der Tätigkeit von Unternehmen, Künstlern und Freiberuflern Up


Subjektive Voraussetzung


 


steuerpflichtige Operationen Up


Die Steuer wird nicht erhoben, typisch dafur sind z.B. exportierte Guer und Leistungen.


 


nicht steuerpflichtige Operationen Up

Die Steuer wird nicht erhoben, typisch dafur sind z.B. exportierte Guer und Leistungen.


 


steuerbefreite Operationen Up

Die Steuer wird nicht erhoben, z.B. bei  Finanzoperationen und Arztleistungen.


 


nicht steuerpflichtige Operationen Up


Die Steuer wird nicht erhoben


 


nicht steuerpflichtige Operationen Up

Die Steuer wird nicht erhoben


 


Satz 20% Up

z.B. für den Verkauf von Tieren und  Produkten der Tierhaltung, Strom und Erdgas für den Haushalt, Medikamente, schauspielerische Leistungen, öffentliche Telefondienste.


 


10% oder 4% Up

z.B. für den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten  (Grundversorgung) oder Lebensmitteln, orthopädische Apparate, Wohnräume, die der Käufer als Erstwohnraum zu bestimmten Bedingungen nutzt, und für den Verkauf von Lebensmittel  und Getränken.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Camera di Commercio Svizzera in Italia

contatti

NewsLetter

Melde Dich bei unserer Newsletter an und erhalte regelmässige Aktualisierungen

Wechselkurse

Convert 

into