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DER KONSOLIDIERTE STEUERABSCHLUSS AUF NATIONALER UND INTERNATIONALER EBENE

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DER KONSOLIDIERTE STEUERABSCHLUSS AUF NATIONALER UND INTERNATIONALER EBENE

Eine weitere Neuheit der Italienischen Steuerreform aus dem Jahr 2003 ist die Einführung einer konsolidierten Besteuerungsform in das Steuersystem, d.h. der Optionsregelung des konsolidierten Steuerabschlusses.

Die Regelungen des Steuerabschlusses ermöglichen die Festlegung der Einkommenssteuer aufgrund eines einzigen Steuergrundbetrags zu Lasten der Muttergesellschaft für alle Gesellschaften der Gruppe durch die Summierung der einzelnen Einkünfte der beteiligten Unternehmen der Gruppe.

Der Steuerabschluss kann:

  • auf nationaler Ebene durchgeführt werden, d.h. ausschließlich unter Gesellschaften, die im Land ansässig sind;
  • auf internationaler Ebene durchgeführt werden, d.h. unter ansässigen und nicht ansässigen Gesellschaften.


Der nationale Steuerabschluss

Die Regelungen des Nationalen Steuerabschlusses sind den Gesellschaftsgruppen vorbehalten, die vollständig aus Gesellschaften mit Geschäftssitz in Italien bestehen.
Um von diesen Regelungen Gebrauch zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Kontrolleinrichtung:
    • kann eine Kapitalgesellschaft oder eine gewerbliche Einrichtung sein;
    • muss auf dem Staatsgebiet ansässig sein bzw. wenn ihr Geschäftssitz in einem anderen Land liegt, mit dem ein Abkommen gegen die doppelte Besteuerung besteht, muss sie zumindest ihre Geschäftstätigkeit durch eine Betriebsstätte auf dem Staatsgebiet ausüben;
    • muss seit Beginn des Steuerzeitraums, für den eine Konsolidierung vorgenommen werden soll, Beteiligungen an den Tochtergesellschaften in Höhe von mehr als 50% ihres Kapitals besitzen;
  • die kontrollierte Gesellschaft:
    • muss eine Kapitalgesellschaft sein;
    • muss ihren Sitz auf dem Staatsgebiet haben;
  • beide Einrichtungen:
    • dürfen keine Reduzierung des Steuersatzes in Anspruch nehmen;
    • dürfen kein Konkursverfahren und keine Liquidation eingeleitet haben;
    • müssen überein stimmende gesellschaftliche Geschäftsjahre haben.

Die Konsolidierung der Steuern aller betroffenen Gesellschaften der Gruppe erfolgt vollständig, indem diese Beträge nach Abzug oder Berichtigung der gemeinsamen Elemente summiert werden.

Die Teilnahme am nationalen konsolidierten Steuerabschluss erfolgt durch Sendung einer Optionsmitteilung an die öffentlichen Verwaltung, die gemeinsam von der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften vorzunehmen ist. Die Option für diese Regelung ist unwiderrufbar und hat eine dreijährige Gültigkeit.

Die Verantwortung für die Zahlung der Einkommenssteuern für die internationale Konsolidierung obliegt der Muttergesellschaft und den Beteiligungsgesellschaften.

Der weltweite konsolidierte Steuerabschluss

Die Teilnahme am internationalen Steuerabschluss ist bei Unternehmensgruppen möglich, zu denen auch Gesellschaften gehören, die nicht auf dem Staatsgebiet ansässig sind;

Um von diesen Regelungen Gebrauch zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Kontrolleinrichtung:
    • kann eine Kapitalgesellschaft oder eine gewerbliche Einrichtung sein;
    • muss ihren Sitz auf dem Staatsgebiet haben;
    • muss eine Gesellschaft sein, deren Wertpapiere auf reglementierten Märkten gehandelt werden oder die durch den Staat oder durch andere öffentliche Einrichtungen bzw. durch natürliche Personen kontrolliert werden, die keine anderen Gesellschaften oder gewerblichen Einrichtungen kontrollieren;
    • muss seit mindestens sechs Monaten vor Abschluss des Geschäftsjahres Beteiligungen an den Tochtergesellschaften von mehr als 50% ihres Kapitals besitzen;
    • darf nicht den italienischen konsolidierten Steuerabschluss gewählt haben;
  • die kontrollierte Gesellschaft:
    • kann eine Gesellschaft oder Einrichtung jeglicher Art sein;
    • darf nicht auf dem Staatsgebiet ihren Sitz haben;
  • beide Gesellschaften:
    • müssen ihre Jahresabschlüsse durch Rechnungsprüfungen von entsprechend qualifizierten Prüfungsgesellschaften unterziehen;
    • müssen überein stimmende gesellschaftliche Geschäftsjahre haben.

Die Konsolidierung der steuerpflichtigen Erträge aller einbezogenen Gesellschaften der Gruppe erfolgt proportional zum Anteil der jeweiligen Gewinnbeteiligung, wobei diese Beträge anteilig summiert werden, nachdem die Abzüge oder Berichtigungen für ansässige Gesellschaften oder für die Konsolidierung berücksichtigt wurden.

Die Teilnahme am nationalen konsolidierten Steuerabschluss erfolgt durch Sendung einer Optionsmitteilung an die Behörden, die gemeinsam von der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften vorzunehmen ist.  Die Option für diese Regelung ist unwiderrufbar. Sie gilt für fünf Jahre und kann für weitere Dreijahreszeiträume verlängert werden.

Die Verantwortung für die Zahlung der Einkommenssteuern für die internationale Konsolidierung obliegt der Muttergesellschaft.

 

 


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