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DIE BESTEUERUNG DER DIVIDENDEN

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DIE BESTEUERUNG DER DIVIDENDEN

Zu den wichtigsten Neuheiten der Italienischen Steuerreform aus dem Jahr 2003 zählt die Einführung eines Systems der Teilbesteuerung der Dividenden.
Nach dem neuen derzeit geltenden System werden die Dividenden folgendermaßen besteuert:

  • bei natürlichen Personen mit Wohnsitz auf dem Staatsgebiet, die:
    • außerhalb der Unternehmenstätigkeit tätig sind und:
      • qualifizierte Beteiligungen besitzen: unter Anwendung des IRPEF-Steuersatzes werden 40% der Dividenden besteuert , da sie zur Bildung des “Gesamteinkommens" im Rahmen der allgemeinen Einkommenssteuererklärung beitragen;
      • nicht qualifizierte Beteiligungen besitzen: unter Anwendung eines Steuersatzes von 12,50% werden die Dividenden zum Zeitpunkt der Auszahlung vollständig besteuert;
    • im Geschäftsjahr des Unternehmens:  unter Anwendung des IRPEF-Steuersatzes wird nur ein Anteil von 40% der Dividenden selbst besteuert , da sie ohne eine Unterscheidung von qualifizierten und nicht qualifizierten Beteiligungen zur Bildung des “Gesamteinkommens" im Rahmen der allgemeinen Einkommenssteuererklärung beitragen;
  • Kapitalgesellschaften oder Geschäftseinrichtungen mit Sitz auf dem Staatsgebiet: unter Anwendung des IRES-Steuersatzes wird nur ein Anteil von 5% der Dividenden besteuert , da sie ohne Unterscheidung von qualifizierten und nicht qualifizierten Beteiligungen zur Bildung des “Gesamteinkommens" im Rahmen der allgemeinen Einkommenssteuererklärung beitragen;   wenn allerdings die Einrichtung, die die Dividenden auszahlt, in einem Niedrigststeuerland ansässig ist, das in der sogen. "Black List" aufgeführt ist, werden die Dividenden vollständig besteuert;
  • Einrichtungen, die nicht auf dem Staatsgebiet ansässig sind, werden unter Anwendung eines Steuersatzes von 27% (abgesehen von Anordnungen im Rahmen von internationalen Vereinbarung gegen die doppelte Besteuerung) vollständig besteuert.

 

 


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