Wie schützt man Marken und Patente?

Wie schützt man Marken und Patente?

MARKEN

Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Zudem prägen Markenzeichen entscheidend das Bild eines Unternehmens, da sie aus Kundensicht für Qualität und Zuverlässigkeit bürgen. Für Unternehmen sind Marken eine wertvolle Ressource, die es zu schützen gilt.

Markenrechtsinhaber können einzelne oder mehrere natürliche Personen, Gesellschaften und Vereinigungen sein.

Die Schutzrechte für eine Marke entstehen durch ihren Gebrauch (Gebrauchsmarke); Durch eine Eintragung und Registrierung der Marke werden diese beträchtlich gestärkt (eingetragene Marke/Registermarke).

Durch die Hinterlegung einer Marke für Waren und/oder Dienstleistungen entsteht im Geltungsbereich derselben ein Ausschliesslichkeitsrecht.

Um in Italien Inhaber einer nationalen Marke zu werden, muss diese vom Unternehmen telematisch beim Italienischen Marken- und Patentamt (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi – UIBM) des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung hinterlegt werden. 

Es empfiehlt sich jedoch im Vorfeld eine Markenrecherche durchzuführen, sodass Kollisionen mit bereits bestehenden Markenschutzrechten Dritter vermieden werden.

Die Hinterlegung und Registrierung der Marke verleiht dem Inhaber das vollständige und ausschliessliche Recht, die Marke direkt oder indirekt (über Lizenzen) für die Kennzeichnung der Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Die Registrierung ist 10 Jahre gültig und kann jeweils nach Ablauf der Geltungsfrist verlängert werden.

PATENTE

Patente für gewerbliche Erfindungen schützen technische Innovationen bzw. Produkte oder Herstellungsverfahren, die für ein bestimmtes technisches Problem eine neue, innovative und gewerblich anwendbare Lösung darstellen (Voraussetzungen für die Patentfähigkeit) und begründen damit ein Vermögensrecht. 

Der italienische Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Erfinder (eine oder mehrere natürliche Personen), dem das unveräusserliche moralische Recht an der Erfindung zusteht, und dem Patentinhaber (üblicherweise ein Unternehmen), dem die wirtschaftlichen Rechte/Pflichten zustehen, die sich aus der Anmeldung und Nutzung des Patents ergeben, nachdem die Beziehung zum Erfinder geregelt ist.

Gemäss den mittlerweile weltweit gültigen internationalen Vereinbarungen ist ein Patent ein verbrieftes Recht, kraft dessen ein Staat dem Inhaber des Patents auf seinem Nationalgebiet ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für den patentierten Gegenstand einräumt.

Das Patentverfahren dauert in Italien üblicherweise circa 4 bis 5 Jahre, wobei der Wortlaut der Patentschrift 18 Monate ab dem Datum des Antrags geheim bleibt; lediglich ihr Titel wird veröffentlicht oder Dritten bekannt gegeben.

Die durch internationale Vereinbarungen geregelten Patentverfahren ermöglichen es, den Patentschutz – der territorial begrenzt ist – auf alle Länder der Welt auszuweiten. Die Ausweitung des Patentrechts muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die ab der Einreichung des ersten Antrags beginnt (Prioritätsdatum).

Die Schutzdauer eines Patents beträgt gewöhnlich 20 Jahre ab dem Hinterlegungsdatum des ersten Antrags.

Wie schützt man Marken und Patente?

MARKEN

Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Zudem prägen Markenzeichen entscheidend das Bild eines Unternehmens, da sie aus Kundensicht für Qualität und Zuverlässigkeit bürgen. Für Unternehmen sind Marken eine wertvolle Ressource, die es zu schützen gilt.

Markenrechtsinhaber können einzelne oder mehrere natürliche Personen, Gesellschaften und Vereinigungen sein.

Durch die Hinterlegung einer Marke für Waren und/oder Dienstleistungen entsteht im Geltungsbereich derselben ein Ausschliesslichkeitsrecht.

In der Schweiz kann eine Marke elektronisch über das Online Anmeldesystem „e-trademark“ des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum hinterlegt werde; alternativ dazu besteht die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular an die Behörde zu senden.

Es empfiehlt sich jedoch im Vorfeld eine Markenrecherche durchzuführen, sodass Kollisionen mit bereits bestehenden Markenschutzrechten Dritter vermieden werden.

Die Hinterlegung und Registrierung der Marke verleiht dem Inhaber das vollständige und ausschliessliche Recht, die Marke direkt oder indirekt (über Lizenzen) für die Kennzeichnung der Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Die Registrierung ist 10 Jahre gültig und kann jeweils nach Ablauf der Geltungsfrist verlängert werden.

PATENTE

Patente für gewerbliche Erfindungen schützen technische Innovationen bzw. Produkte oder Herstellungsverfahren, die für ein bestimmtes technisches Problem eine neue, innovative und gewerblich anwendbare Lösung darstellen (Voraussetzungen für die Patentfähigkeit) und begründen damit ein Vermögensrecht. 

Gemäss den mittlerweile weltweit gültigen internationalen Vereinbarungen ist ein Patent ein verbrieftes Recht, kraft dessen ein Staat dem Inhaber des Patents auf seinem Nationalgebiet ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für den patentierten Gegenstand einräumt.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist für die Belange des Geistigen Eigentums in der Schweiz zuständig. Patentanträge werden beim IGE gestellt. Dazu reicht der Antragsteller ein Dossier ein, das neben der Beschreibung der Erfindung auch die Patentansprüche, Zeichnungen und eine Zusammenfassung der Erfindung enthält.

Nachdem der Antrag beim IGE eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine Hinterlegungsbescheinigung mit dem Anmeldedatum und der Anmeldenummer. Danach prüft das IGE, ob der eingereichte Antrag formal die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Patentschrift wird 18 Monate nach dem Anmeldetag offengelegt.

Üblicherweise vergehen 3 bis 5 Jahre von der Hinterlegung des Patentantrags bis zur Erteilung des Erfinderpatents. Die Erfindung geniesst jedoch bereits ab dem Anmeldedatum einen provisorischen Schutz.

Die Schutzdauer eines Patents beträgt gewöhnlich 20 Jahre ab dem Hinterlegungsdatum des ersten Antrags.

Rapisardi
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Rapisardi Intellectual Property ist eine hoch spezialisiertes Unternehmensgruppe, die im Bereich Rechtsschutz des geistigen Eigentums tätig ist -  Marken, Patente, Muster, Domainnamen, Copyright, Know-how und vertrauliche Informationen.

Heute ist Rapisardi Intellectual Property international als Bezugspunkt für alle Bereiche und alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum bekannt.